Die europapolitischen Koordinationsverfahren sind das zentrale Instrument der Regierungen, um europäische Politik zu formulieren. Sie ermöglichen die Partizipation an der europäischen Rechtssetzung und tragen damit entscheidend zur input-Legitimation der Europäischen Union bei. Sie gelten jedoch in Teilen als ineffizient oder sogar als ineffektiv. Dies trifft vor allem für das deutsche Verfahren zu, das regelmäßig kritisiert wird. Doch bei genauerer Betrachtung erweist sich diese Kritik als fragwürdig.
Dies liegt daran, dass die Kriterien für die Bewertung der Koordinationsverfahren unterschiedlich sind, weil eine operationalisierbare Definition von Koordination (und damit verbunden: Koordinationsverfahren) fehlt. Diese fehlende Definition erweist sich vor allem für die vergleichenden Untersuchungen als problematisch und führt dazu, dass oft nur ein Teil des Verfahrens ohne Berücksichtigung des nationalstaatlichen Kontextes verglichen wird. Die so erzielten Ergebnisse sind deshalb wenig aussagekräftig, die Handlungsvorschläge oft praxisfern oder nicht erfolgversprechend. Hinzu kommt, dass Effizienz als Merkmal des Koordinationsverfahrens nur bedingt «messbar» ist. Die vorliegende Untersuchung verfolgt deshalb ein methodisch anderes Vorgehen. Sie definiert Koordinationsverfahren als Aushandlungsprozesse, von denen die Beteiligten (bei möglichst geringem Ressourceneinsatz) ein «besseres» Ergebnis erwarten als dies ohne Koordination möglich gewesen wäre. Nationalstaatliche Koordinationsverfahren dienen (als politische Willensbildungsprozesse) der Politikformulierung innerhalb von Regierungen. In ihnen werden vergleichsweise hierarchiefrei aus den unterschiedlichen Interessen die Präferenzen der Regierung gebildet. Die zu vergleichenden Verfahren müssen, damit deren Ergebnisse systematisch, also: regelmäßig, schlechter sind, strukturelle Defekte (=ineffektiv) oder Defizite (=ineffizient) aufweisen. Ausgangspunkte des Vergleichs sind dabei die nationalstaatlichen Regierungen und deren allgemeine Koordinationsverfahren. Die in der Regel unabhängig davon untersuchten europapolitischen Verfahren werden als Sonderfälle betrachtet und sind durch die notwendigen Anpassungen an die europäischen Rahmenbedingungen geprägt. Für die allgemeinen Verfahren kann angenommen werden, dass sie grundsätzlich effizient sind --- sonst wäre der Fortbestand der Regierung auf Dauer gefährdet. Die veränderte Perspektive führt dazu, dass der erste Vergleich innerhalb des Nationalstaates stattfindet. Es gilt herauszufinden, wie sich allgemeines und europapolitisches Verfahren unterscheiden.
Neben der Analyse des Verfahrensablaufes spielt die Identifikation struktureller Defizite eine zentrale Rolle. Strukturelle Defizite ergeben sich aus den Anforderungen an Koordination, die bereits in sich widersprüchlich sind, und den Aufgaben bzw. Funktionen des regierungsinternen Entscheidungs- bzw. Koordinationsverfahrens. Daraus lässt sich ein Analyseraster mit insgesamt 14 Indikatoren entwickeln. So können etwa die für die Funktion «Ermittlung von Positionen» bereitgestellten Personalressourcen zu gering sein (institutionell) oder das Ergebnis berücksichtigt nicht alle erkennbaren Interessen (Prozessdimension). Erst im zweiten Schritt wird dann durch Fallstudien überprüft, ob die potenziellen strukturellen Defizite in der Praxis wirken, ob sie also signifikant sind. Im Gegenzug können auch «Stärken» identifiziert werden, also Funktionen, die im Koordinationsverfahren einer Regierung überdurchschnittlich «gut» durchgeführt werden.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass es zwar Anzeichen für strukturelle Defizite bzw. für die mangelnde Anpassung an europäische Rahmenbedingungen gibt, dass sich aber nicht nachweisen lässt, dass diese strukturellen Defizite zu systematisch schlechteren Ergebnissen führen. Im Gegenteil, es deutet nichts darauf hin, dass dies so wäre. Dies bedeutet, dass die europapolitischen Koordinationsverfahren einer Regierung nicht ineffizient sind. Desweiteren lässt sich feststellen, dass die Grundanforderungen an die Verfahren ähnlich sind und sich deshalb auch auf den ersten Blick ähnliche Verfahren entwickelt haben; die (möglicherweise entscheidenden) Unterschiede liegen in den Details. Schließlich ist auch die Übertragung der «Stärken» eines Verfahrens auf die Verfahren einer anderen Regierung nicht möglich, da die jeweils vorhandenen Anpassungspotenziale in dieser Hinsicht nahezu ausgeschöpft sind. Weitere Optimierungen des europapolitischen Verfahrens anhand der Modelle anderer Regierungen erfordern Veränderungen an der Grundstruktur der Regierung und sind deshalb inpraktikabel und unwahrscheinlich. Ein Beispiel kann dies verdeutlichen: Das britische Verfahren überzeugt durch seine Reaktionsgeschwindigkeit und durch klar formulierte Positionen. Im Gegensatz dazu ist die deutsche Position oft nicht eindeutig und entsteht im zeitlichen Verlauf spät, manchmal zu spät. Bei (rechtzeitig) als wichtig identifizierten Dossiers formuliert die Bundesregierung aber auch ihre Position deutlich und ist durchsetzungsfähig. Die Flexibilität bei der Positionsformulierung kann sich auch als ein Vorteil erweisen, weil sie Verhandlungen erleichtert und die Kompromissfindung ermöglicht.
Zudem ist eine schnelle Entscheidungsfindung, die wesentliche Positionen missachtet, nicht effizient: Die Probleme treten dann ex post auf, die Umsetzung wird schwieriger. Das European Secretariat, das in der britischen Regierung zusammen mit dem private office des Außenministers die Verhandlungen in den zuständigen Kabinettausschüssen steuert, ist aber nur von der Zuständigkeitsverteilung eine europapolitische Einrichtung. Seine Arbeitsweise und seine Zusammensetzung gleichen weitgehend den anderen Kabinettsekretariaten. Wollte man diese Einrichtung etwa auf die deutsche Ministerialverwaltung übertragen, so müssten nicht nur die Ressorts in Teilen entmachtet werden, sondern das Entscheidungsverfahren im Kabinett verändert werden, Kabinettausschüsse etabliert werden und die Rolle des Bundeskanzleramtes bei der Vorbereitung von Kabinettausschusssitzungen gestärkt oder eine neue Einrichtung dafür geschaffen werden usw. Dies verdeutlicht, dass ein Transfer von einer Regierung zu einer anderen nicht sinnvoll ist.
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