Forschungsproblem: eine erste Skizze zur Methode

Ich arbeite ja nun schon länger an meiner Dissertation, und bei der Einrichtung dieser Webseite habe ich einen alten Link auf eine erste methodische Skizze des Forschungsproblems gelöscht. Der Text befand sich ursprünglich mal auf meiner privaten Homepage als Beschreibung des Forschungsproblem bei der nationalstaatlichen Koordination der europapolitischen Willensbildung. Ich füge ihn der Einfachkeit halber hier vollständig an.

Politik kann heute nicht mehr im abgeschlossenen Rahmen des Nationalstaates betrachtet werden (Text ohne Fussnoten). Sie sieht sich vielmehr zahlreichen Einflüssen subnationaler und internationaler Akteure ausgesetzt, die den Politikprozess (politics) nachhaltig verändert haben und weiter verändern. In Europa trägt die Europäische Union als supranationaler Akteur erheblich zu diesen Veränderungen bei. Nationalstaatliche Politik wird in zunehmenden Umfang auch in "Brüssel" gestaltet. Allerdings sind die Kenntnisse über diese Verfahren und die damit verbundenen Probleme noch ausbaufähig, so dass hier Forschungsbedarf besteht. Eine zentrale, aber wenig erforschte Rolle im europäischen Willensbildungsprozess nehmen die nationalstaatlichen Regierungen ein. Die hier skizzierte Untersuchung möchte einen Beitrag dazu leisten, diese Lücke zu schließen. Dazu soll untersucht werden, ob und wie verschiedene Regierungen zu einer einheitlichen Position gelangen, die sie bei Abstimmungen im Ministerrat einnehmen. Diese nationalstaatliche Koordination findet in Institutionen statt, die bestimmte Verfahren in verschiedenen Politikbereichen anwenden. Die Untersuchung folgt dieser Dreiteilung. In einem ersten Schritt werden die verschiedenen nationalstaatlichen Koordinationseinrichtungen dargestellt -- die Ministerien und die sie verbindenden Agenturen, Ausschüsse, Gremien. Dann gilt es, die zur Anwendung kommenden Verfahren zu beschreiben. Zu beachten ist dabei, dass sich diese Verfahren (und die involvierten Institutionen) in Abhängigkeit vom Politikbereich unterscheiden können, so dass der empirische Teil der Untersuchung auf der Ebene einzelner Politikbereiche durchgeführt werden muss. Es wäre allerdings wenig aussagekräftig, die nationalstaatliche Koordination unabhängig vom europäischen Kontext zu untersuchen. Sie dient schließlich vor allem dazu, eine wirksame Interessenvertretung auf europäischer Ebene zu ermöglichen. Mithin bemisst sich ihr Erfolg daran, ob es gelingt, die Interessen der Regierung erfolgreich durchzusetzen, ob also eine vom Ministerrat beschlossene Maßnahme diese berücksichtigt. Deshalb bietet es sich an, die Koordinationsverfahren unterschiedlicher Mitgliedstaaten in ihrer Arbeitsweise und ihrer Wirkung miteinander zu vergleichen. Formal sind dazu die verschiedenen Position(en) vor Beginn des Koordinationsverfahrens, das Verfahren selbst und die nationalstaatlichen Position am Ende des Verfahrens zu vergleichen. Da, wie dargelegt, die Untersuchung auf Ebene der Politikbereiche stattfindet, können als Ausgangspunkte die Haltung der von einer Maßnahme betroffenen Ressorts herangezogen werden; am Ende steht die im Ministerrat vertretene Position. Zwar sind auch die Einstellungen der Ressorts einem Veränderungsprozess unterworfen, aber es kann doch davon ausgegangen werden, dass zu den relevanten Dossiers eine a priori erkennbare Position eingenommen wird. Das Koordinationsverfahren löst die sich ergebenden Veränderungen aus. Nicht unerheblich für den Erfolg sozialwissenschaftlicher Forschung ist die Fallauswahl (vgl. King et al., 1994, 115ff., 208ff.). Die Auswahl kann sich dabei darauf konzentrieren, möglichst unterschiedliche oder möglichst ähnliche Fälle (most similiar/most different case design) zu untersuchen. Für die hier skizzierte Untersuchung wird eine Kombination der beiden Kritieren vorgeschlagen. Mit Deutschland, Frankreich und Großbritannien sind zwar die drei größten Mitgliedstaaten der EU, unterscheiden sich aber in der Grundstruktur des gewählten Koordinationsverfahrens deutlich (Wallace, 1973, 18). Zugleich werden drei Politikbereiche unabhängig voneinander untersucht: Die Angleichung von Rechtsvorschriften im Binnenmarkt, Maßnahmen zum Umwelt- und Verbraucherschutz sowie der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Auch hier liegt eine Mischung aus unterschiedlichen und ähnlichen Rahmenbedingungen zugrunde. So fallen die einzelnen Aufgabenbereiche in die Zuständigkeit unterschiedlicher Ressorts, doch kommen im Binnenmarkt und in der Umweltpolitik in Teilen ähnliche Verfahren zur Anwendung (Rechtsangleichung, Art. 95 EGV). Für den angestrebten Untersuchungszeitraum war zudem die Schaffung des Binnenmarktes formal abgeschlossen, so dass die dort zu erwartenden Maßnahmen wenig umfangreich waren, während umwelt- und innenpolitische Kompetenzen schrittweise ausgedehnt wurden. Darüber hinaus kam im Rahmen des Binnenmarktes weitgehend die qualifizierte Mehrheitsabstimmung zur Anwendung, für die beiden anderen Politikbereiche galten (unterschiedlich umfangreich) Einstimmigkeitserfordernisse. Die Untersuchung sollte sich schließlich mit dem Zeitraum von 1992 bis 2005 befassen. Damit wären in jedem untersuchten Staat mindestens zwei verschiedene Regierungen (in Frankreich auch: Präsidenten) ausgewählt, zudem bietet sich 1992 als Stichjahr an, da damals formal der Binnenmarkt vollendet sein sollte. Im Ergebnis sollen Aussagen über die Leistungsfähigkeit der untersuchten nationalstaatlichen Koordinationsmechanismen möglich sein. Der Vergleich könnte darüber hinaus erlauben, Vorschläge zu erarbeiten, an welchen Stellen Verbesserungspotenzial besteht und wie dieses auszunutzen wäre. Auf jeden Fall wird der Vergleich dazu beitragen, die Funktionsweise der einzelnen Systeme besser zu verstehen. Die Arbeit würde auch einen Beitrag zur Forschung leisten, könnte sie doch einige der in der Forschung zur Zeit diskutierten Hypothesen widerlegen oder bestätigen.